Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzmalversant
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Münzmal
Münzmalversant
, m.
Falschmünzer, betrügerischer Geldwechsler
- [Gebot,] alle ... muͤntz-malversanten ... welche ... auf den neben-muͤntzen als muͤntzmeistere ... verleger und verpfleger sich gebrauchen lassen, oder auch dahin einige silber oder gute reichs-sorten bishero geliefert ... auch solche hecken-muͤntz-sorten umwechseln, ... aus- und einfuͤhren, verbotene mercantie damit treiben moͤchten ... unsern ... commissarien bekandt zu machen1691 CCMarch. IV 1 Sp. 1316Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wann ... einer ... die ihm von jemand bekandte malversationes in muͤntz-sachen ... verschweigen moͤchte, derselbe sodann nicht weniger ... als ein muͤntz-malversant ... gestraffet werden soll1691 CCMarch. IV 1 Sp. 1317Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sollen unsere commissarii sich genau erkundigen, was fuͤr extraordinaire einnahmen, als zum exempel von confiscirten guͤthern, angegebene muͤnz-malversanten, und dergleichen, einkommen1697 HistBeitrPreuß. II 88Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)