Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzort
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Münzmeisterdienst
Münzmeisterei
Münzmeisterin
Münzmeisterpflicht
Münzmeistertum
Münzmühle
Münznutzung
Münzoffizier
Münzoheim
Münzordnung
Münzort
, m.
I
Sitz einer Münzprägeanstalt
- das ... aus einer margk fein silbers coͤlnischen gewichts, an ... gemeinen muͤntz-orten ... nicht mehr als zehen gulden und dreizehendehalben creutzer ... geschlagen ... werden solle1549 CCMarch. IV 1 Sp. 1155Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
II
wie Münzstand
- haben die vier schwaͤbische muͤnzort: Wuͤrtemberg, Baden, Montfort und Augsburg, den ersten gemeinschafftlichen muͤnz-probationstag ... besucht1773 Moser,KreisVerf. 425Faksimile - in Google Books