Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzpatent
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Münzmeisterei
Münzmeisterin
Münzmeisterpflicht
Münzmeistertum
Münzmühle
Münznutzung
Münzoffizier
Münzoheim
Münzordnung
Münzort
Münzpatent
, n.
wie Münzmandat
- [das Münzwerk habe er] inhalts eines von mir verfaßten und in s.f.g. namen publicirten kurzen münzpatents [wieder auf den] alten fues [gebracht]1627 v.d.Ohe,LünebVerw. 107
- daß sie [Beamten] dieses ... muͤntz-patent an gehoͤrigen orten oͤffentlich anschlagen1668 CCMarch. IV 1 Sp. 1274Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- einigen goldenen muͤnzen so lange, bis ... wegen des muͤnzwesens ein gleichfoͤrmiger schluß gefasset wird, den lauf in unsern hiesigen fuͤrstl. landen in einem hoͤheren preiß, als derselbe in unserm ... muͤnzpatent bestimmet worden, zu gestatten1756 AltenburgSamml. II 85
- ein neues muͤnz-patent1773 Moser,KreisAbsch. 746
- damit ... der gerichtliche verkauf der versetzten pfaͤnder ... erleichtert werde, so geben wir dem leihhause, mittelst ausdruͤcklicher derogirung unserer muͤnzpatente, hierdurch die erlaubniß, die licita ... auch in groben gold- und silber-muͤnzsorten ... anzunehmen1783 v.Berg,PolR. V 974Faksimile - in Google Books