Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzpatron
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Münznutzung
Münzoffizier
Münzoheim
Münzordnung
Münzort
Münzpatent
Münzpatron
, m.
wie Münzherr (II)
- ich ... schwere zu gott ... daß ich ... dasjenige was mir als stempelschneider von e.e. rath des ältesten münz-patroni hochw. und den wohlw. banco-herren und bürgern anbefohlen oder dem münzmeister zu thun angewiesen wird, recht wohl ... verfertigen [will]2. Hälfte 17. Jh. ZHambG. 46 (1960) 121