Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzperson
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Münzmeisterpflicht
Münzmeistertum
Münzmühle
Münznutzung
Münzoffizier
Münzoheim
Münzordnung
Münzort
Münzpatent
Münzpatron
Münzperson
, f.
Mitarbeiter in einer Münzstätte; Münzer (II)
- [weil] auch die müntzpersonen ihr quartier in dem dorf alda, als wollet ihr die aufsicht vndt verordnung thun lassen, darmit von euren gästen vndt derer gesindt vnsern müntzwesen keine verhinderung ... beschehe, sondern das müntzwerck vnuerhindert seinen fortgangk haben möge1622 ZThür.2 29 (1931) 475