Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprivileg
Artikel davor:
Münznutzung
Münzoffizier
Münzoheim
Münzordnung
Münzort
Münzpatent
Münzpatron
Münzperson
Münzpfennig
Münzpräger
Münzprivileg
, n.
Berechtigung zum Prägen und Verbreiten von Münzgeld (I)
- demnoch ... ein gemeine statt alhie von rhomischen kheißern und khonigen ... mitt einem münntz-privilegio ... begaabt, ... [aber] auß gemeinem seckhel diß privilegium zuo exercieren nitt gewillt ..., hab ich [stattschreiber] solches ... von ... meinen ... herren ... [für acht Jahre] empfanngen1622 Argovia 62 (1950) 178
- der stadt muͤnz-gerechtsamen und muͤnz-privilegien1736 HambGSamml. IX 314Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wurde der statt ... veruͤblet, daß sie sich ... aus eitler ambition, gleich den venetianern, genuesern, schweitzern, selbst auf ihren muͤntzen eine rempublicam genennet und solche titul auch in ihrem edirten vortrab urgiret habe. die statt ... antwortete: daß sie denselben mit gutem recht ... laut ihres muͤntz-privilegii ... fuͤhre1749 Moser,StaatsR. 39 S. 281Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ertheilung der muͤnzprivilegien ist ... kaiserliches reservat. allein der kaiser darf sie ... ohne einwilligung der kurfuͤrsten und des dabey interessirten reichskreises nicht ertheilen1785 Fischer,KamPolR. III 378Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine menge mit bergwerken gar nicht versehener staͤnde erhielten ... muͤnzprivilegien auf silber und bald auch auf gold1793 Lang,Steuerverf. 141Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- muͤnz-freiheit, oder muͤnz-privilegium, heißt dasjenige recht, welches der landeshoheit als regal ... zusteht, nach welchem muͤnzen ... gepraͤgt und in umlauf gebracht werden1832 Schlössing,KaufmWB. 224