Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobationstag

Münzprobationstag

, m.

Versammlung von Münzständen zur Regelung des Münzwesens 
  • wer die perpetui deputati zu denen muͤntz-probation-taͤgen seyn sollen
    1564 Moser,KreisAbsch. I 338
  • vf iuͤngstem ... muͤnzprobationtage die stende des ober saͤchsischen kreißes sich beclagt, das H. von E. ... sich ... [ohne Befugnis zur Ausübung des Münzregals] des muͤnzens ... vnterfange
    1626 ZHarz 1 (1868) 154
  • die beschreibung der ... muͤnz-probation-taͤge wird auf gemeinen kosten zu thun seyn
    1629 Moser,KreisVerf. 93
  • mehrere ... cirkulirende doppelte mariengroschen ... werden, - in folge der auf dem juͤngsten muͤnzprobationstage zu Coͤln geschehenen untersuchung ... - wegen ihres geringen gehaltes devalvirt
    1657 Scotti,Cleve I 325
  • [daß EChD.] die ... landesmünze so lang ... gelten lassen wollten, bis ... in EChD. landen ein münzprobation-tag ausgeschrieben und ... alle irrungen dieses unwesens halber abgethan würden
    1661 ProtBrandenbGehR. VI 288
  • zu remedirung der muͤntz-gebrechen die ... ausschreibung eines allgemeinen muͤntz-probations-tags veranlassen
    1666 RAbsch. IV 42
  • daß besagte ... grafschafft S. ... deren innhabere ... in allen ... oneribus vor kundbare mit-staͤnde seyn gehalten worden, dieselbe ... in ... muentz-probations- und* andern crayß-taͤgen ... ihre session bekleidet und stimmen gefuͤhret [haben]
    1668 Moser,StaatsR. 26 S. 441
  • anlangend ... den ... punct des ruͤckstandes von dem halben roͤmer-monath, so zu besoldung der crays-bedienten beym letzten ... gehaltenen muͤntz-probations-tag bewilliget worden
    1681 Moser,StaatsR. 32 S. 12
  • daß zu verhuͤth- und abschaffung derer ... entstehenden land-verderblichen confusionen jaͤhrlich in jedem crayse 2. muͤntz-probations-tage gehalten werden sollen
    1703 Moser,StaatsR. 28 S. 114
  • muͤnz-probations-tage sind versammlungen der reichs-staͤnde um den muͤnz-maͤngeln abzuhelfen
    1751 Buder 783
  • im münzwesen werden ... die münz-probations-tage angestellt, wo man die schlechten münzsorten heruntersetzt oder ... verwirft, damit dem verfall des handels und wandels vorgebogen werde
    1757 RechtVerfMariaTher. 426
  • daß dieselbe [Fürsten und Stände] die muͤnzprobations-taͤge in denen ... creysen ... behoͤrig ausschreiben
    1760 Faber,NStaatskanzlei IV 39
  • die bey denen crays-muͤnzstaͤtten bestellte special-wardeins und muͤnzmeistere ... auf den muͤnzprobationstag zu berufen, sie zu examiniren, und ... dem crays zu verpflichten
    1760 Moser,KreisVerf. 252
  • die [Kreistage] von der zweyten gattung sind noch uͤblich ... und werden ... muͤnzprobationstaͤge genannt
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 119
  • haben die vier schwaͤbische muͤnzort: Wuͤrtemberg, Baden, Montfort und Augsburg, den ersten gemeinschafftlichen muͤnz-probationstag ... besucht
    1773 Moser,KreisVerf. 425
  • nunmehro pflegen die muͤnzsachen einzelner crayse nicht mehr bey besondern muͤnz-probationstaͤgen derer crays-muͤnzgenossen, sondern bey denen allgemeinen craysconventen, abgehandelt zu werden
    1773 Moser,KreisVerf. 425
  • wir ... darob seyn wollen, daß die muͤnzprobationstaͤge ... darauf halten, daß ... auslaͤndische muͤnzsorten in keinem hoͤhern werthe, als nach dem reichssatzungsmaͤßigen schrot und korne ... geduldet werden
    1792 Emminghaus,CJGerm. II 530
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