Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobe
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Münzpatron
Münzperson
Münzpfennig
Münzpräger
Münzprivileg
Münzprobation
Münzprobationsabschied
Münzprobationsrezeß
Münzprobationstag
Münzprobationsversammlung
Münzprobe
, f.
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I
Untersuchung von Gewicht und Feingehalt von Münzen (I 1)
- nachdeme Churbayern ... die ... ausgemünzte gold und silber sorten nach denen vorgenommenen müntz-proben von keinem beständigen gehalt zu seyn angeben will1736 Stern,JudSüß 250
- muͤnzwardeine [sind auf den Reichskonvent berufen worden], um muͤnzproben vorzunehmen1774 Moser,Reichstage I 323Faksimile - in Google Books
II
übtr.: das vorgeschriebene Gewicht und der Feingehalt von Münzen (I 1)
- wo wird man endlich nehmen geld, welches sein rechte münzprob hält?1609 Liebe,Judentum 69