Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobe

Münzprobe

, f.

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I Untersuchung von Gewicht und Feingehalt von Münzen (I 1) 
  • nachdeme Churbayern ... die ... ausgemünzte gold und silber sorten nach denen vorgenommenen müntz-proben von keinem beständigen gehalt zu seyn angeben will
    1736 Stern,JudSüß 250
  • muͤnzwardeine [sind auf den Reichskonvent berufen worden], um muͤnzproben vorzunehmen
    1774 Moser,Reichstage I 323
II übtr.: das vorgeschriebene Gewicht und der Feingehalt von Münzen (I 1) 
  • wo wird man endlich nehmen geld, welches sein rechte münzprob hält?
    1609 Liebe,Judentum 69
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