Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobierordnung
Artikel davor:
Münzperson
Münzpfennig
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Münzprivileg
Münzprobation
Münzprobationsabschied
Münzprobationsrezeß
Münzprobationstag
Münzprobationsversammlung
Münzprobe
Münzprobierordnung
, f.
gesetzliche Regelung der Münzproben (I)
- zu folge des ... reichs aufgerichteter muͤntz-probir-ordnung seynd ... des westphaͤlischen crays staͤnd raͤthe und gesandten zu dem ordinari-muͤntz-probations-wesen geschritten, und haben die vorbrachte ... muͤntzbuͤchsen eroͤffnet, was darinn befunden, aufziehen und ... probiren, wie alles befunden, in eine ... verzeichnuͤß bringen, darnach die muͤntz-buͤchsen verschlossen und versiegelt dem muͤntz-meister ... wieder zustellen lassen1599 Moser,KreisAbsch. III 391
- kaysers Ferdinandi I. muͤntz-probier-ordnung, anno 15591737 Moser,StaatsR. I 67Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)