Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzprobierordnung

Münzprobierordnung

, f.

gesetzliche Regelung der Münzproben (I) 
  • zu folge des ... reichs aufgerichteter muͤntz-probir-ordnung seynd ... des westphaͤlischen crays staͤnd raͤthe und gesandten zu dem ordinari-muͤntz-probations-wesen geschritten, und haben die vorbrachte ... muͤntzbuͤchsen eroͤffnet, was darinn befunden, aufziehen und ... probiren, wie alles befunden, in eine ... verzeichnuͤß bringen, darnach die muͤntz-buͤchsen verschlossen und versiegelt dem muͤntz-meister ... wieder zustellen lassen
    1599 Moser,KreisAbsch. III 391
  • kaysers Ferdinandi I. muͤntz-probier-ordnung, anno 1559
    1737 Moser,StaatsR. I 67
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