Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzraub
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Münzprivileg
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Münzprobationsabschied
Münzprobationsrezeß
Münzprobationstag
Münzprobationsversammlung
Münzprobe
Münzprobierordnung
Münzprüfer
Münzraub
, m.
alles, was den Wert der geltenden Münzen verringern kann
- daß sich maͤnniglich in unsern landen, nicht allein des ausgebens und einnehmens der verbotenen muͤntze, sondern auch der granalirung unserer und aller muͤntze, die der unsern an schrot und korn gemaͤs, dieweil es nicht anders denn ein muͤntz-raub zu achten, bey zuvor ausgedruckten poͤnen, gaͤntzlich solle enthalten1543 CAug. I 25Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)