Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzrechnung

Münzrechnung

, f.

Feststellung des Geldbestandes in amtlichen Kassen
  • er ... begehre auch wegen der münzrechnung von W.O. einen bestimmten Tag
    1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 445
  • [die vier Räte sollen] alle renthey-, zoll-, licent-, müntz- ... rechnungen examiniren
    1698 Isaacsohn,PreußBeamte II 291 Anm.
  • verordnen wir ... daß ... unser manufactur- commerce- muͤnz- bau- und andere rechnungen alliaͤhrlich gefertigt ... werden sollen
    1734 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 156
  • bey unss sonst keine müntz-rechnungen und andere documenta befindlich
    1740 Zivier,SchlesBgw. 481