Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzreduktion

Münzreduktion

, f.

verordnete Wertminderung von Münzgeld (I) 
  • seind wir ... des ... vertrauens, es werde solche münzreduction zu merklicher beförderung der commercien und ... abwendung der eingerissenen teurung gereichen
    1623 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 68
  • wie ... die nach reichs-schrot und korn ... auspraͤgende schied-muͤntz, auch grobe gold- und silber-sorten, in dem dermahlen und biß zu voͤlliger muͤntz-reduction ad tempus erhoͤheten werth, mit ausschliessung all anderer denenselben an halt nicht gleichfoͤrmiger ... zu passiren, mithin dem ... muͤntz-uebel ... abzuhelfen?
    1694 Moser,StaatsR. 31 S. 397
  • wann der creditor eine rechtmaͤßige ursach hat, die zahlung vor der zeit zu recusiren, weil etwa eine muͤntz-reduction vor der thuͤr ist, und er das verdaͤchtige geld nicht annehmen will
    1721 KlugeBeamte IV 494
  • ward ... das schwere geld wiederum gangbar gemacht [muͤntz-reductio]
    1722 Knauth,Altenzella VII 177
  • mandat die muͤnzreduction betreffend
    1763 AltenburgSamml. II 110
unter Ausschluss der Schreibform(en):