Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzreduktion
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Münzprobe
Münzprobierordnung
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Münzrechnung
Münzrecht
Münzreduktion
, f.
verordnete Wertminderung von Münzgeld (I)
- seind wir ... des ... vertrauens, es werde solche münzreduction zu merklicher beförderung der commercien und ... abwendung der eingerissenen teurung gereichen1623 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 68
- wie ... die nach reichs-schrot und korn ... auspraͤgende schied-muͤntz, auch grobe gold- und silber-sorten, in dem dermahlen und biß zu voͤlliger muͤntz-reduction ad tempus erhoͤheten werth, mit ausschliessung all anderer denenselben an halt nicht gleichfoͤrmiger ... zu passiren, mithin dem ... muͤntz-uebel ... abzuhelfen?1694 Moser,StaatsR. 31 S. 397Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann der creditor eine rechtmaͤßige ursach hat, die zahlung vor der zeit zu recusiren, weil etwa eine muͤntz-reduction vor der thuͤr ist, und er das verdaͤchtige geld nicht annehmen will1721 KlugeBeamte IV 494Faksimile - in Google Books
- ward ... das schwere geld wiederum gangbar gemacht [muͤntz-reductio]1722 Knauth,Altenzella VII 177Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mandat die muͤnzreduction betreffend1763 AltenburgSamml. II 110