Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzrest

Münzrest

, m.

Rückstand von Abgaben
  • [die Deputierten sollen] berichten, was es mit den kontributions- und münzresten, über deren exaktion die städte so große klage führen, für eine beschaffenheit habe
    1663 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 37