Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzschlag
Artikel davor:
Münzrechnung
Münzrecht
Münzreduktion
Münzregal
Münzregalstück
Münzrektifikation
Münzrest
Münzrezeß
Münzsache
Münzschauer
Münzschlag
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ae. mynetslege
I
das Herstellen von Münzgeld (I)
vgl.
Pfennigschlag
- vor 1002 Bosw.-Toller,Suppl. 644
Faksimile (TIFF) - digitalisiert vom Germanic Lexicon Project
- wie du ... auch ainiche begnadung des münzschlags, darzue du ... die gemachten goldt und silber selbst verbrauchen khündest, in ... deinen privilegien nicht zu finden hast1577 Zivier,SchlesBgw. 250Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was ... den münzschlag berürt, halten wir für pillich, das derselbig unter des ... künftigen landesfürsten namen und bildnus ... beschehe1590 JbKunsthistKaiserh. 7 (1888) p. 33Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- Moͤmpelgard wegen sein sondere von Wuͤrttemberg abgesonderte regierung und muͤntzschlag1591 Moser,StaatsR. 27 S. 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so viel [Gold] ist auch denen landesfürsten gefallen vom müntzschlag oder vom schlegel1684 ZWortf. 13 (1911/12) 112
- denen eingeschraͤnkten wuͤrkungen ... mag beygezehlet werden ... das recht den muͤnz-schlag zu verleihen1752 Greneck 80Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
der Gewinn aus der Münzprägung
- [konnte Jud Süss versprechen] von jeder feinen mark gold und silber, welche er über das festgesetzte quantum ausmünzen lassen würde, beziehungsweise 40 und 18 kr. als münzschlag ... wenigstens die festgesetzte pachtsumme abzutragen1734 Stern,JudSüß 122