Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzschreiber
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Münzsache
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Münzschlag
Münzschlagen
Münzschlager
Münzschlagmeister
Münzschluß
Münzschmiede
Münzschranne
Münzschreiber
, m.
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ein Beamter einer Münze (IV)
vgl.
Münzwardein
- das ist ... geteilt ... das ein man dem andern um munczgelt mit einem ... schriber, der munczschriber ist ... mag ... uberwindenvor 1325 Zycha,BöhmBgr. II 496
- in gegenwortikeit des P.S. oberisten monczverwesers und N. oberisten monczschreibers von des kunigs wegen ... sprochen die ... scheppen ... mit rechtem urteil1406 Zycha,BöhmBgr. II 329
- haben wir ... auf ain ... münzschreiber ainhundert zwainzig taler ... bewilligt1600 JbKunsthistKaiserh. 12 (1891) p. 90
- kan ein jeder unserer unterthanen, der ... usual-kleiner muͤntze benoͤthiget, von unserm muͤntz-schreiber und muͤntz-meistern ... seine nothdurfft umb ducaten ... auch fuͤr ungemuͤntztes gold und silber holen1651 CCMarch. IV 1 Sp. 1232Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der münz- und kreisschreiber1658 ProtBrandenbGehR. V 435