Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzstätte
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, f., Münzstatt, f.
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Ort der Münzherstellung, Münzprägeanstalt
- muntstede. monetarium1477 Schueren 177
- ordnen ... wir, daß ... keinem, so muͤntz-gerechtigkeit hat, seines gefallens sondere muͤntz-staͤdt in den creysen anzurichten, zu verstatten [ist]1570 RAbsch. III 305Faksimile (ca. 110 KB)
- daß ein jeder ... solche verbottene [Münz-] sorten ... in die verordnet eines jeden creyß muͤntz-staͤdt lieffern ... soll1571 RAbsch. III 343Faksimile (ca. 110 KB)
- wollen wir, daß ein jeder creyß dem andern ... anzeigen soll, wo und wie viel muͤntz-staͤdt er ... angeordnet1571 RAbsch. III 345Faksimile (ca. 107 KB)
- wöllen wir ... bewilligen, das ... die müntz zů D. für die vierdte müntzstatt ernent werden solle1572 Wielandt,BadMünzG. 102
- [daß] in Polen ... an 20 münzstätten sein sollten, die nichts anderes als solche verbotenen sorten [herstellten]1599 Brilling,JudBresl. 96
- indem durch die schädliche aufwechsler um eines hochverbotnen gewinns willen die grobe, noch etwas gute sorten gegen einwechslung der ringern verschoben und auf die ungerechte münzstätt oder zu deren sträflichem verleger verführt ... werden1621 Württemberg/QNPrivatR. II 1 S. 527
- livranten, so alleine die nothdurfft an silber und gold vor solche muͤntz-stadt schaffen koͤnten1667 CCMarch. IV 1 Sp. 1270Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- zur ... abschaffung der heckmuͤnzen sollen kuͤnftig nur zu [folgen zehn Städtenamen] ... muͤnzstaͤtten bestehen1686 Scotti,Cleve I 591
- wir [müssen] ... vernehmen, daß von unterschiedlichen staͤnden ... ihre von uns ... erlangte muͤntz-gerechtigkeit, und ... muͤntz-staͤtte an andere privat-personen theils christen, theils juden verpachtet, und ... schlechte muͤntz-sorten ... gepraͤget ... werden1690 CCMarch. IV 1 Sp. 1309Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- da doch die müntzstäth nit zum gewün oder einer kauffmanschafft, sonder zu ehren vndt guetem des stands auffgericht worden1696 Büeler 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was die von dem dom-capitul praͤtendirte muͤnz-gerechtigkeit anbelanget, daß demselben erlaubt seyn moͤge, auf einer von sr. koͤnigl. majestaͤt muͤnzstetten muͤnze schlagen und praͤgen zu lassen1721 HalberstProvR. 152Faksimile - in Google Books
- wegen ... einricht- und fortführung dero fürstl. münz stadt1735 Stern,JudSüß 213
- soll keiner seine muͤnzgerechtigkeit oder muͤnzstatt verkaufen, verleihen, verpfaͤnden, oder verlegen lassen1759 Emminghaus,CJGerm. II 492Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [daß] das muͤnzrecht ... mit der befugniß, muͤnzstaͤdte anzulegen, nicht vermischt werden muß, denn dieses ist ein besonders recht ... es stehet nur jenen zu, welche es per concessionem specialem ... erlangt, oder ... eigene gold- und silberbergwerke haben1770 Kreittmayr,StaatsR. 127Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- werden die muͤnzstaͤnde ihre muͤnzstaͤtte zu auspraͤgung conventions-maͤßiger sorten eroͤffnen1773 Moser,KreisVerf. 752Faksimile - in Google Books
- haben die im muͤntz-wesen correspondirende obere crayse: Francken, Bayern und Schwaben, sich auch wegen der muͤntzstaͤtte ... verglichen1773 Moser,KreisVerf. 740Faksimile - in Google Books
- hat er [Münzwardein] die aufsicht zu fuͤhren uͤber alle ... zur koͤnigl. muͤnzstaͤtte gehoͤrigen baulichkeiten, maschinen ... und geraͤthschaften1823 Reyscher,Ges. XVIII 759Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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