Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzsteigerung
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Münzsteigerung
, f.
(unzulässige) Veränderung des Münzwerts
vgl.
Steigerung (III)
- dieweil ... die unpilliche ... munzsteigerung, neben andern verbotenen dingen gegen die ... munzordnung ... furgenomen, im heil. reich lenger nit zu gedulden1571 UrkBurgundKr. II 268
- die juden vast in ... wirdtzhauser teglichs inschleichen vnd die gutte muntze an sich aufwechßelen, damit sie zu der muntzsteigerung große ursache geben1589 JbEmden 26 (1938) 86
- [da] die juͤdischheit ... beschreyet gewesen, daß die muͤntzsteigerung eintzig ... von ihnen herkommen sey1613 Schudt,JüdMerkw. III 148
- praetendiren sie [Musiker], das ihnen durch die schädliche müntzsteigerung 2/3 ihres salarii ... entgangen1635? Rauschning,MusikDanzig 154
- solchem verdacht [daß die muͤntzsteigerung ... von ihnen herkommen sey] nun vorzukommen, haben sie ... sich ... verglichen, daß kein jud oder juͤdin ... keinen geld-wechsel ... treiben oder handlen sollen, daraus einiger verdacht zu erkennen, daß das muͤntz-wesen dardurch moͤge gefuͤhrt, und ... die muͤntzsteigerung ferners erreuget werde1613 Frankfurt am Main/Schudt,JüdMerkw. III 148
- muͤntzsteigerung. anno 1620 wurden ... wegen eigennuͤtziger steigerung der muͤntzen 1 reichsthaler ... auf 2 fl. 5. gl. ... erhoͤhet1722 Knauth,Altenzella VII 172Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der aus immer fortlauffender muͤnz-steigerung entstehende schadenMoser,Staatsarch. 1756 I-VI 584Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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