Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzsteigerung

Münzsteigerung

, f.

(unzulässige) Veränderung des Münzwerts
  • dieweil ... die unpilliche ... munzsteigerung, neben andern verbotenen dingen gegen die ... munzordnung ... furgenomen, im heil. reich lenger nit zu gedulden
    1571 UrkBurgundKr. II 268
  • die juden vast in ... wirdtzhauser teglichs inschleichen vnd die gutte muntze an sich aufwechßelen, damit sie zu der muntzsteigerung große ursache geben
    1589 JbEmden 26 (1938) 86
  • [da] die juͤdischheit ... beschreyet gewesen, daß die muͤntzsteigerung eintzig ... von ihnen herkommen sey
    1613 Schudt,JüdMerkw. III 148
  • praetendiren sie [Musiker], das ihnen durch die schädliche müntzsteigerung 2/3 ihres salarii ... entgangen
    1635? Rauschning,MusikDanzig 154
  • solchem verdacht [daß die muͤntzsteigerung ... von ihnen herkommen sey] nun vorzukommen, haben sie ... sich ... verglichen, daß kein jud oder juͤdin ... keinen geld-wechsel ... treiben oder handlen sollen, daraus einiger verdacht zu erkennen, daß das muͤntz-wesen dardurch moͤge gefuͤhrt, und ... die muͤntzsteigerung ferners erreuget werde
    1613 Frankfurt am Main/Schudt,JüdMerkw. III 148
  • muͤntzsteigerung. anno 1620 wurden ... wegen eigennuͤtziger steigerung der muͤntzen 1 reichsthaler ... auf 2 fl. 5. gl. ... erhoͤhet
    1722 Knauth,Altenzella VII 172
  • der aus immer fortlauffender muͤnz-steigerung entstehende schaden
    Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 584
unter Ausschluss der Schreibform(en):