Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzstempel

Münzstempel

, m.

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vom Münzherrn (I) zugelassenes Werkzeug für die Münzprägung
  • gab N. 4 ß ₰ von 1 münzstempel 
    1407/08 SchweizId. XI 488
  • sampt dem muͤntzstempffel zu Trier
    1579/1588 Fischart,Bien. 63v
  • [soll] denen eisen-schneidern von jedes orts obrigkeit ohne derselben vorbewußt einigen muͤntz-stempel zu schneiden, ... verboten werden
    1690 CCMarch. IV 1 Sp. 1308
  • die juͤdischen petschierstecher muͤssen ... ehe sie darzu verstattet werden, sich ... eydlich verbindlich machen, daß sie keine falsche ... muͤntz-stempel stechen wollen
    1730 CCMarch. V 5 Sp. 196
  • die fertigung blosser abguͤsse, oder, wenn das geld nicht gepraͤget und mit dem muͤnzstempel geschlagen worden, pfleget ... etwa mit vierjaͤhrigem zuchthause bestrafet zu werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 306