Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzstempel
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Münzsteigerung
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, m.
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vom Münzherrn (I) zugelassenes Werkzeug für die Münzprägung
vgl.
Münzeisen (II),
Pfennigstempel
- gab N. 4 ß ₰ von 1 münzstempel1407/08 SchweizId. XI 488Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- sampt dem muͤntzstempffel zu Trier1579/1588 Fischart,Bien. 63v
- [soll] denen eisen-schneidern von jedes orts obrigkeit ohne derselben vorbewußt einigen muͤntz-stempel zu schneiden, ... verboten werden1690 CCMarch. IV 1 Sp. 1308Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die juͤdischen petschierstecher muͤssen ... ehe sie darzu verstattet werden, sich ... eydlich verbindlich machen, daß sie keine falsche ... muͤntz-stempel stechen wollen1730 CCMarch. V 5 Sp. 196Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die fertigung blosser abguͤsse, oder, wenn das geld nicht gepraͤget und mit dem muͤnzstempel geschlagen worden, pfleget ... etwa mit vierjaͤhrigem zuchthause bestrafet zu werden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 306
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