Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzung

Münzung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I die vom Münzherrn (I) veranlaßte Herstellung von Münzgeld
  • bleibt also die münzung am gold- und silberkhauf eur maj., die sonst durch verfuerung der silber gar entzogen wirdet
    1538 JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) p. 88
  • dieser Christen W. ... sich höchst strafbar durch seine untreue aufgeführt, indemme er bey denen müntzungen eine nahmhafte summe gelts von mehr als 300 kronen entwendet
    1759 v.Tscharner,TodesstrBern 14
II wie Münze (I 1) 
  • ertzbetrieger mit schlagung, fabricierung und traffiquirung falscher müntzung 
    1711 Sprecher,Graubünden I 159
unter Ausschluss der Schreibform(en):