Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzung
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Münzstempel
Münzstock
Münzstrafe
Münzstück
Münztag
Münztaxe
Münztisch
Münztraktat
Münzübel
Münzübertretung
Münzung
, f.
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I
die vom Münzherrn (I) veranlaßte Herstellung von Münzgeld
- bleibt also die münzung am gold- und silberkhauf eur maj., die sonst durch verfuerung der silber gar entzogen wirdet1538 JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) p. 88Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dieser Christen W. ... sich höchst strafbar durch seine untreue aufgeführt, indemme er bey denen müntzungen eine nahmhafte summe gelts von mehr als 300 kronen entwendet1759 v.Tscharner,TodesstrBern 14
II
wie Münze (I 1)
- ertzbetrieger mit schlagung, fabricierung und traffiquirung falscher müntzung1711 Sprecher,Graubünden I 159