Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzunwesen

Münzunwesen

, n.

wie Münzunordnung 
  • in was bedauerliche zuestandt ... gesambte ... landtschafft vnd ... vnderthanen ... durch die ... mehrfaͤltige vfeinander gefolgte mißjahr, neben eingefallenem hoͤchstschaͤdlichem muͤntzvnweßen geraten sind 
    1629 Reyscher,Ges. II 73
  • dem schädlichen ... müntzunwesen ... zue begegnen, haben unser ... herren burgermeister und rath der statt Z. hernachvolgende m[ünztaxe] und ordnung angesehen
    1633 SchweizId. XIII 2250
  • als ... bey deme ... muͤntzvnwesen vnd vortheilhafftiger vbermesiger steigerung der harten sorten, viele verschreibungen auff leichte guͤlden oder thaler gesetzet
    1637 HessSamml. II 73
  • contracte ... welche zur zeit des seit einigen jahren uͤberhand genommenen muͤnzunwesens geschlossen worden
    1762 AltenburgSamml. II 93
unter Ausschluss der Schreibform(en):