Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzverfälscher
Artikel davor:
Münztisch
Münztraktat
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Münzübertretung
Münzung
Münzunordnung
Münzunwesen
Münzvalor
Münzvalvation
Münzveränderung
Münzverfälscher
, m.
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wer eine Münzverfälschung begeht
- die heuchler, ... betruͤger, muͤntz-verfaͤlscher1670 Abele,Unordn. II 35Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die wider die muͤntzverfaͤlscher vorgeschriebene gesetze und verordnete straffen werden von dem kaͤyser exequiret1705 KlugeBeamte I2 114Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- seynd des gleitschutzes nicht werth ... muͤntz-verfaͤlscher und deren verheler1705 KlugeBeamte I2 330Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es sind ... nahstehende verbrechen von dem asylo ausgeschlossen ... muͤnzverfaͤlscher1780 SteirEinl. 306Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- freistaͤtte, welche von dem landesfuͤrsten den gott geweihten staͤtten verliehen worden, sollen niemals auf die folgenden verbrecher erstrecket werden ... [ua.] muͤnzverfaͤlscher1790 LexÖstVerordn. 111Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- in der muͤnzordnung von 1559 ... werden die abgießer der muͤnzen unter die muͤnzverfaͤlscher gerechnet1798 RepRecht I 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu den todesstrafen gehoͤrten das ersticken in suͤmpfen, das sieden in oehl oder wein oder wasser ... sonderlich fuͤr ... muͤnzverfaͤlscher1801 Rößig,Altertümer 320