Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzverfälscher

Münzverfälscher

, m.

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wer eine Münzverfälschung begeht
  • die heuchler, ... betruͤger, muͤntz-verfaͤlscher 
    1670 Abele,Unordn. II 35
  • die wider die muͤntzverfaͤlscher vorgeschriebene gesetze und verordnete straffen werden von dem kaͤyser exequiret
    1705 KlugeBeamte I2 114
  • seynd des gleitschutzes nicht werth ... muͤntz-verfaͤlscher und deren verheler
    1705 KlugeBeamte I2 330
  • es sind ... nahstehende verbrechen von dem asylo ausgeschlossen ... muͤnzverfaͤlscher 
    1780 SteirEinl. 306
  • freistaͤtte, welche von dem landesfuͤrsten den gott geweihten staͤtten verliehen worden, sollen niemals auf die folgenden verbrecher erstrecket werden ... [ua.] muͤnzverfaͤlscher 
    1790 LexÖstVerordn. 111
  • in der muͤnzordnung von 1559 ... werden die abgießer der muͤnzen unter die muͤnzverfaͤlscher gerechnet
    1798 RepRecht I 64
  • zu den todesstrafen gehoͤrten das ersticken in suͤmpfen, das sieden in oehl oder wein oder wasser ... sonderlich fuͤr ... muͤnzverfaͤlscher 
    1801 Rößig,Altertümer 320
unter Ausschluss der Schreibform(en):