Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzverfälschung

Münzverfälschung

, f.

die strafbare Herstellung falscher Münzen (I 1) und die Veränderung von Münzgeld (I) 
  • muntzvorfelschung, raub und viechdiepstal [als Ehescheidungsgrund]
    1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 330
  • weil aber in ... des ... reichs muͤntzordenung ... das betriegliche, vorteilhafftige muͤntzen, brechen, granaliren, seigern, ringern, beschneiden, schwechen, weschen, abgiessen, außwiegen, vnd ... andere derogleichen muͤntzuorfelschungen ... vorboten
    1572 CCMarch. IV 1 Sp. 1178
  • die faͤlle aber, zu den obergerichten gehoͤrig, sind ... muͤnzverfaͤlschung 
    1686 Hagemann,PractErört. II 257
  • [in Vergiftungssachen mögliche Beweisstücke] (gleichwie es auch in zauberey mit erfundenen hexen-sachen, als buͤchern ... wie auch in muͤntz-verfaͤlschungen ... betrifft ... zu halten
    1707 SudetenHGO. Art. 5 § 5
  • in dieses laster der ... muͤnzverfaͤlschung verfallen ... diejenige, welche ohne habender freyheit unsere erblaͤndische muͤnz ... nachmuͤnzen ... auch jene, welche auslaͤndische falsche muͤnz machen; ferner ... welche der guten muͤnz durch beschneid- abfeil- abschleiff- oder ... verringerung ihre rechte schwere ... benehmen
    1769 CCTher. 63 § 1
  • bey muͤnzverfaͤlschungen sollen die vorgefundene falsche muͤnzen in unseren muͤnzaͤmtern ... gepruͤffet ... werden
    1769 CCTher. 26 § 21
  • bey muͤnzverfaͤlschungen sollen die ... falsche muͤnzen ... durch einen muͤnzwardein, und landprobierer gepruͤffet ... werden
    1769 CCTher. 26 § 21
  • im preußischen haben wir ... einige ausgezeichnete verbrechen, als ... muͤnzverfaͤlschung, todtschlag ... die eine hoͤhere kriminalgerichtsbarkeit begruͤnden
    1785 Fischer,KamPolR. II 108
  • keine art von betruͤgereyen ist ... so eintraͤglich, als die muͤnzverfaͤlschung, sie werde nun unter dem schutze des muͤnzregals oder ohne denselben getrieben
    1802 v.Berg,PolR. I 351
  • muͤnz-verfaͤlschung, der betrug, der in verminderung des gehalts oder schrots und korns einer muͤnze von falschen muͤnzern vorgenommen wird
    1832 Schlössing,KaufmWB. 225
unter Ausschluss der Schreibform(en):