Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzverlust
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Münzverlag
Münzverlegen
Münzverlegung
Münzverlust
, m.
Abgang von Münzgeld (I) durch Schwund, aber auch eine durch Wertminderung entstehende Einbuße
vgl.
Münzverfälschung
- an die unierte städtekasse gezahlt: 1200 fl. münzunkosten1624 Sander,Nürnb. 794
- sollen ... alle andere ausgaben [der Steuereinnehmer] als ... muͤntz-verlust, zehrungs-kosten ... [bei der Liquidierung ihrer Gebühren] gaͤntzlich wegfallen1681 AltenburgSamml. I 664Faksimile - in Google Books
- wenn die steuer-einnehmer muͤnzsorten in hoͤherm werth, als sie bey den kassen passiren, eingenommen haben, so duͤrfen sie deswegen nichts als abgang oder muͤnzverlust in rechnungs-ausgabe bringen1815 WirtRealIndex III 242Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)