Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzverwaltung

Münzverwaltung

, f.

der Betrieb und die Leitung einer Münzstätte 
  • haben ... aller solchen vergangnen muͤntz-verwaltung ... nichts mehr ... zu fordern
    1531 SalzbChr. 256
  • der aufkauf und die ausfuhr des rohen goldes ist ... verboten, sondern es ist solches an die muͤnz-verwaltung zu verkaufen
    1815 WirtRealIndex II 191
  • die ... muͤnzverwaltungen behalten ... ihre dermaligen dienstverhaͤltnisse bei
    1821 Pölitz,Verf. I 1 S. 605
unter Ausschluss der Schreibform(en):