Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzverwaltung
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Münzverlegung
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Münzversucher
Münzvertrag
Münzverwalter
Münzverwaltung
, f.
der Betrieb und die Leitung einer Münzstätte
- haben ... aller solchen vergangnen muͤntz-verwaltung ... nichts mehr ... zu fordern1531 SalzbChr. 256
- der aufkauf und die ausfuhr des rohen goldes ist ... verboten, sondern es ist solches an die muͤnz-verwaltung zu verkaufen1815 WirtRealIndex II 191Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- die ... muͤnzverwaltungen behalten ... ihre dermaligen dienstverhaͤltnisse bei1821 Pölitz,Verf. I 1 S. 605Faksimile - in Google Books