Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzvorteil

Münzvorteil

, m.

wie Münznutzung 
  • die [alten munzherren] sollen bey des reiches munz, wie die verordent werden, iren munzvortail oder schlegschatz nach erkantnus haben
    1525 Fries,OstfrkBauernkr. I 439
unter Ausschluss der Schreibform(en):