Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzwährung
Artikel davor:
Münzverlust
Münzverständige
Münzversucher
Münzvertrag
Münzverwalter
Münzverwaltung
Münzverwandte
Münzverweser
Münzverwirrung
Münzvorteil
Münzwährung
, f.
gültiges, dem gesetzlichen Münzfuß entsprechendes Zahlungsmittel
- [sollen] eigen- oder gatterherren fuͤr einen guldengroschen ... einen gulden und drey orth ... an obstehender muͤnzwaͤhrung anzunehmen schuldig ... seyn1619 Lahner,Samml. 535Faksimile - in Google Books
- etliche erben ... sich des beneficii [inventarii] unverantwortlich misbraucht ... sodann an gütern, gefällen und aufwachsenden pensionen mit dem augmento der münzwerung mehr schaden zugefüget1623 Frankfurt am Main/QNPrivatR. II 2 S. 65
- die ausbeut-silber sollen dem grund-herrn und gewercken ... in guter diesem unsern koͤnigreich ... gangbaren muͤntzwaͤhrung an ducaten und thalern ... aus unsern muͤntz-aembtern ... bezahlet werden1698 Span,Bergsp. 19Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Artikel danach:
Münzwardein
Münzwerk
Münzwesen
Münzzettel
mürbeln
Murbler
murmeln
Murmelung
Murmendenbrief