Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzwardein
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, m.
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zum Grdw. vgl. DWB. XIII 1986
Beamter an einer Münze (IV), der die Münzherstellung, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Gehalt und Wert der verschiedenen Münzsorten beaufsichtigt und überprüft
Beamter an einer Münze (IV), der die Münzherstellung, insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Gehalt und Wert der verschiedenen Münzsorten beaufsichtigt und überprüft
bdv.:
2Hüter (II 6)
- [im Verzeichnis der nach Spanien entsandten Personen wird aufgeführt Joachim L. als] muntzwardein1584 ArchKulturg. 34 (1952) 313
- B., münzguardien zu Berlin, soll auf seine pflicht berichten, ob daselbst solche münze gemünzt würde1661 ProtBrandenbGehR. VI 334
- die ... regierung an uns geschrieben ... daß echd. ihnen befohlen, ... einen gewissen holländischen reichsthaler wardiren zu lassen, so haben wir denselben dem müntz-guardin alhier zugestellet1663 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 56
- muͤntz-wardein ist ein muͤntz-bedienter, welcher die gepregete muͤntze probiret, ob sie auch nach dem vorgeschriebenen befehl der landes-obrigkeit an schrodt und korn richtig seye1704 Hübner,ZtgLex. 745Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was ... in der alphabetischen consignation benennete personen jaͤhrlich zu contribuiren schuldig seyn ... muͤnz-gardein 6 thl.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 481Faksimile - in Google Books
- bey falschen geld-muͤnzern ist ... die sorte der angeblichen falschen muͤnze ... zu handen zu bringen, und solche durch muͤnz-wardein oder andere verstaͤndige probiren zu lassen1751 CJBavCrim. II 3 § 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey muͤnzverfaͤlschungen sollen die ... falsche muͤnzen ... durch einen muͤnzwardein, und landprobierer gepruͤffet ... werden1769 CCTher. 26 § 21Faksimile - in Google Books
- vor wenigen jahren wurden von allen craysen muͤnzwardeine nach Regensburg erfordert, um sich ihrer bei regulirung des reichs-muͤnzwesens ... zu bedienen1774 Moser,Reichstage I 47Faksimile - in Google Books
- muͤnzwardeine [sind auf den Reichskonvent berufen worden], um muͤnzproben vorzunehmen1774 Moser,Reichstage I 323Faksimile - in Google Books
- auf den misbrauch des muͤnzrechts ist auf seiten der muͤnzherrschaft der verlust ... auf seiten der muͤnzmeister und muͤnzwardeine aber leib- und lebens- ... strafen gesezt1785 Fischer,KamPolR. III 383Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es darf ... nur in gewissen muͤnzstaͤdten unter aufsicht des ... beeidigten muͤnzwardeins ... gemuͤnzt werden1785 Fischer,KamPolR. III 381Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- münzfälschung ... kann begangen werden ... als anmassung des münzrechts ... durch verfertigung guter, oder ... durch verfertigung schlechter münzen ... welche den gesetzlichen äussern und innern werth ... nicht haben ... ohne anmassung des münzrechts ... wenn eine person, die das münzrecht ausübt, der münzwardein oder münzmeister ... die münzgesetze, zumal durch ausprägung schlechter münzen, übertritt1808 Feuerbach,PeinlR.4 156Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der muͤnzwardein hat daruͤber staͤndige aufsicht zu fuͤhren: ob saͤmmtliche im koͤnigreich cursirende muͤnzen einen ihrem nominalwerth entsprechenden werth an edlem metall haben1823 Reyscher,Ges. XVIII 759Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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