Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2müssen
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Musholz
Muskorn
Muskornzehnte
Muspfennig
Mussalz
Musschaffner
(Musschwein)
1Muße
2Muße
1müssen
2müssen
, v.
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trans. Vollverb
jn. nötigen, zwingen
jn. nötigen, zwingen
- man wölte sich bessren, und nieman müssen nach widerrechts twingen und jederman glichs gestattennach 1420 Justinger 196
- muͥssen on recht1492 MellingenStR. 338Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- kainer wierdt gemuest gelt sunder die hennen zu geben, daran sich der phleger benuegen laßen ... soll1524 NÖsterr./ÖW. XI 428Faksimile (ca. 52 KB)
- das niemand den andern sölle nöten oder můssen zů thrincken1566 ZugRQ. I 315Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- so der frönde die buess auszurichten nit im stand, solle solcher von einem der räten gemuesset werden, bei seinem eid zu schweren1756 SchweizId. IV 501Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons