müßigen, v.
müßigen, v.
müßig machen
I
frei machen, befreien; sich müßigen sich von einer Verpflichtung befreien, sich einer Handlung oder Sache enthalten, Abstand nehmen
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daz ... der ... kunig ... mich solcher venkchnuss ... hat gemüssigt vnd ledig gelassen1457 WienCopeyBuch 82 Faksimile
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urlauben und miessigen unnß wier von euer kays. gnaden ... von solchen aiden1462 Fugger,Ehrensp. 694 Faksimile
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soll herzog S. darob seyn, damit er die pflege ... von denselben gaͤsten muͤssige, auf daß sie mit landleuten besetzt werden1466 BairLT. V 178 Faksimile
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ob der gefangen pillich der gefängnuß gemussigt ... werde1512 NÖsterr./ÖW. VII 889 Faksimile
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wo clager sein clag zů recht genůg nit erweyst, sol der antwurtter dauon gemuͤssigt werden1520 BairGO. V 15, 2 Volltext (und Faksimile)
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daß er ... sich ... diß gottshaus enthalten und müßigen solle1554 FreibDiözArch. 16 (1883) 207 Faksimile
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von wegen der sibenkreutzer aufnemgelt ... das ... die lehenheyer desselben gemiessigt vnnd erlassen sollen werden1556 SchwazErf. Art. 31 § 3 Faksimile
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so ainer ... hierumben angesprochen, solle inne ain lantrichter müessigen1567 OÖsterr./ÖW. XIII 261
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wofer iemants ainen weinzierl ... abredet, - und ob er im gleich, so er dem darbei er gearbeit schuldig wär, fürgestreckt sich damit zu miessigen oder außzukaufen, - so soll der abreder ... von der obrigkait gestrafft werden1571 NÖsterr./ÖW. VIII 1117 Faksimile
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das sie sich desselben bans ... muͤssigen1574 Frey,Pract. 147 Faksimile
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sich aller buͤrgerlichen nahrung enthalten und muͤßigen1592 MünsterPolO.(Schlüter) 138
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wir woͤllend auch, das sich jedermenigklich des krisens, stümlens und abschneittens der tannesten in unseren banhoͤltzeren muͤssigen soͤlle, by zaͤchen pfundt bůß1615 BernStR. VII 2 S. 765 Faksimile
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wólte er sich dis kouffs gemuͤssiget haben1620 HönggMeierg. 111
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wo aber viech durch böse frid eingieng, soll das viech ... ohne schaden pfendt und behalten werden, und wes der frid ist, soll den schaden biessen, das viech ohne entgelt müessigen1632 OÖsterr./ÖW. XIV 320
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befehlen ... daß sich alle unsere diener ... veraͤchtlichen redens und schwoͤrens ... gaͤntzlich müssigen und enthalten1715 BadLO. 11 Faksimile
II
jn. zu etwas müßigen, sich zu jm. müßigen jn. nötigen, zwingen
vgl.
2müssen
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das er die pauren ... darzu gemüssigt hat ... das sie ... dieselben greben haben mussen außwerfen1464/75 Tucher,NürnbBaumeisterb. 208 Faksimile
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ausserhalben fruntlichen rechtens anhalten oder mussigen15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 189 Faksimile
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so einer den anderen wider rechts gemiesigt hette, das bey einem grossen frevel verbotten ist ... soll man anzaigen1502 Reyscher,Stat. 13 Faksimile
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weil das capitel hie zu A. sich zu mir [Spalatin] so vnchristlich müssigt1525 MittOsterland 6 (1863/66) 504 Faksimile
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gedencken wir, diejenigen ernstlich zu strafen, welche ire kinder zu unanmütigen und unangenemen heuraten oder verlobungen müssigen und zwingen1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 281 Faksimile
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abgenoͤthigte, oder rechtsbegruͤndete, oder rechtliche oder gemuͤssigte klage1801 RepRecht IX 176 Anm. Faksimile
III
sich zu etwas müßigen sich die Zeit nehmen für etwas
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soll er sich des mit den herren ... unterreden ..., auf welchen tag sie sich darzu mussigen wollen, solche rechnung zu hören1464/75 Tucher,NürnbBaumeisterb. 240 Faksimile