Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Müßiggang
Müßiggang
, m.
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Nichtstun als rügenswerte, gesellschaftlich geächtete, auch strafbare Haltung
vgl.
Lediggang (III)
- ein gar liderlicher haußhalter ... der dem mussigang nachgehengt15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 247Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die arbeitsmann und -frauen ... dem müßiggang ... nachhengen, dieselben sollen ... gewarnet sein, daß mans ihnen gedenken wird1524 Windsheim/Sehling,EvKO. XI 676Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- mussiggang in ampten, stedten, flecken und dorfern nicht zudulden1533 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 188Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die jenigen, welche oͤffentlicher laster halben, als ehebruch ... spielens, verdechtigs muͤssiggangs ... schuldig befunden1573 CCMarch. I 1 Sp. 318Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- soll ... an keinem ort jemands ... müssiggang (welcher dann ein ursprung aller laster und ubels, auch der anfang des bettlens ist) gestattet ... werden1574 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 466Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [Mandat] wider den muͤßiggang und unerbar, gottlos wesen1612 BernStR. VII 1 S. 308Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- welcher underthon ... seine khinder oder dienstbothen unnotwendigerweis bei sich enthalten, am taglohn oder müeßiggang umblauffen ... lassen [würde, soll] ... nach ungnaden gestrafft ... werden1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 6 § 10
- wie auch im land selbsten sich etliche auf dem muͤßiggang mit bettl, ja vorsetzlicher weis ganz auf die faule seiten legen1682 KurpfSamml. IV 563Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dann wir den muͤssiggang und das faullentzen in unseren fürstenthummen ... zugedulden ... nicht gemeint1715 BadLO. 8Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- soll auch denen wegen verübter uebelthaten in arrest befindlichen personen ... der muͤßiggang nicht nachgelassen, selbige vielmehr zu einer ... arbeit angehalten ... werden1770 CSax. I 988Faksimile - in Google Books
- da der muͤssiggang gewoͤhnlich eine quelle der laster, und in so fern er sich in der freyheit gruͤnden sollte, schon an sich ein verbrechen ist; so pfleget man ... die bettler und muͤssiggaͤnger zum zuchthause ... zu verurtheilen1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 823
- die gesetzgebung hat es sich ... angelegen seyn lassen, den groͤberen ausbruͤchen des eigennutzes und muͤssiggangs entgegenzuarbeiten1798 Grolman,KrimRWiss. 333Faksimile (ca. 196 KB)
- soll die bewilligung zur heirath ... verweigert werden, wenn ... ein theil durch unstaͤtes leben, liederlichkeit und muͤßiggang sich selbst als ein nutzloses mitglied des staates dargestellt hat1821 Barth,Handb. 268
- endlich ist selbst der muͤßiggang (wohl in betracht, daß er aller laster anfang ist) von den gesetzen als eine unsittlichkeit bezeichnet, welcher die ruͤge der sittengerichte verdiene1831 Mohl,WürtStR. II 472Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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