Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): müttern
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mütterlich
Mutterlohn
mutterlos
Muttermage
muttermagig
muttermagshalb
Muttermann
Muttermord
Muttermörder
(Muttermörderei)
müttern
, adj.
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von der 1Mutter (I) ererbt
- daß denen kreditoren mit keinem fug oder recht zu solchen gütern können treten, ehezuvor seine kinder für ihrer mütterne bezahlet sein1661 Eberstein2 II 160