Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mulktieren

mulktieren

, v.

zu lat. mulcta Geldstrafe (DuCange V 537)
(jn.) bestrafen?
  • in dem selben mulctierten vnd straffen sollen die richter die gewonheiten yeder enden in der glychen übelthatten geübt halten, wan es hat nicht ein yeder richter den pann oder macht, sollich mulct oder straff nach seinem willen auß zůlegen
    Layensp. 1510 Bl. 92r