Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mulktieren
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Muhmschwester
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(Mühnis)
Mühsal
Muke
Mulde
Muldengeld
Muldenhauer
Muldeslek
Mulkt
mulktieren
, v.
zu lat. mulcta Geldstrafe (DuCange V 537)
(jn.) bestrafen?
(jn.) bestrafen?
- in dem selben mulctierten vnd straffen sollen die richter die gewonheiten yeder enden in der glychen übelthatten geübt halten, wan es hat nicht ein yeder richter den pann oder macht, sollich mulct oder straff nach seinem willen auß zůlegenLayensp. 1510 Bl. 92rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)