Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Multwaldung

Multwaldung

, f.

wie Multwald 
  • darmit ... die multwaldungen ... desto sicherlichen aufgepflanzt und erhalten werden ... ist in der gemain beschlossen, das järlich ... zwai guete angesessne nachpersleut ... zu waldpürgen verordnet ... werden sollen
    2. Hälfte 17. Jh. Tirol/ÖW. IV 312