Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mulzerbüchse

Mulzerbüchse

, f.

Kasse der Mälzerinnung
  • sollen die mulzer ... jederzeit die malz in mhülen denjenigen, so vfs ausbreuen schenken, zustürzen, vnd welcher zu wenig oder zuviel dahin gibt ... soll in die mulzerbüchsen ... straff zu zahlen haben
    1584 EgerZftO. 111