Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mundfrage

Mundfrage

, f.

wie Nachfrage 
  • wer der were, der dem andern an sein schaden rette oder thete ohne eines richters mundfrag, der soll gestraft werden nach eines grichts erkantnuss
    17. Jh.? GraubdnRQ. II 168