Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mundhaus

Mundhaus

, n.

ein zu einer Grundherrschaft gehörendes Gut oder ein Bauernhof, dem eine festgesetzte Anzahl von Vieh zugeteilt ist
  • duas domos, quas contiguas dictas munthuser 
    1311 Würzburg/MainfrJb. 6 (1954) 95
  • ein halb hof sechs schweine, in solcher massen als vorgeschrieben stehet, ein mundhaus vier schweine auch in solcher massen als vorgeschrieben stehet
    1354 Wetterau/GrW. III 413
  • auch weiset man dem, der einen pflug führet, macht, zwölf schweine in die mark zu thun ... ein halber pflug sechs schweine und ein mundhauss vier schweine
    1461 Wetterau/GrW. III 417