Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mundhaus
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, n.
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ein zu einer Grundherrschaft gehörendes Gut oder ein Bauernhof, dem eine festgesetzte Anzahl von Vieh zugeteilt ist
- duas domos, quas contiguas dictas munthuser1311 Würzburg/MainfrJb. 6 (1954) 95
- ein halb hof sechs schweine, in solcher massen als vorgeschrieben stehet, ein mundhaus vier schweine auch in solcher massen als vorgeschrieben stehet1354 Wetterau/GrW. III 413Faksimile (ca. 267 KB)
- auch weiset man dem, der einen pflug führet, macht, zwölf schweine in die mark zu thun ... ein halber pflug sechs schweine und ein mundhauss vier schweine1461 Wetterau/GrW. III 417Faksimile (ca. 256 KB)
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