Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mundherrschaft

Mundherrschaft

, f.

die von einem Mundherrn ausgeübte Vertretung und dessen Schutzpflicht gegenüber den ihm Untergebenen
  • es were dann, das er solch schutz-, munt- oder verspruch-herschaft in vier wuchen ... abstellte
    1521 WindsheimRef. 116