Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mundherrschaft
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Mundfrage
Mundfrevel
1Mundgeld
2Mundgeld
(Mundgelübde)
Mundgichtung
Mundgripe
Mundgut
Mundhaus
Mundherr
Mundherrschaft
, f.
die von einem Mundherrn ausgeübte Vertretung und dessen Schutzpflicht gegenüber den ihm Untergebenen
- es were dann, das er solch schutz-, munt- oder verspruch-herschaft in vier wuchen ... abstellte1521 WindsheimRef. 116
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