Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mundieren
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, v.
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zu lat. mundare säubern, reinigen
I
in der Kanzleisprache: etwas korrekt abschreiben, ausfertigen
- herr bruder stattschreiber wolle diss konzept durch seinen scribenten mir alsbald fleißig mundiren lassen1594 WürtLTA.2 I 218
- die canzleijura haben ... ihre bestimpte forderung, welche uf die bemühung des mundierns, uf widerlegung des pergamens, der schnür, der besiglung, wachses ... deputiert und lasst sich von denselben nichts abbrechen1600 WürtLTA.2 II 221
- so soll er [cantzley-director] auch alle expedirte und mundirte sachen, an urtheilen, decreten, mandaten ... unterschreiben1669 GesSammlMecklSchwerin I 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unsere secretarien ... sollen ... die extensiones ..., wann die ... von den rähten approbiret und unterschrieben seind, alsbald den cancellisten ... zu mundiren überreichen1669 GesSammlMecklSchwerin I 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mundiren ... in mundum redigere instrumenta, sive in alia charta purâ scribere [vgl. Cod.Iust. 4,21,17]Besold,Thes.(Nürnberg 1679) 662Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mundiren heißt in der canzleysprache, ein concept mit beobachtung der noͤthigen aͤußerlichen förmlichkeiten ... solchergestalt ins reine schreiben, daß es nachher durch unterschrift und besiegelung vollzogen werden kann1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 137Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- der gehülfe wird keine zeit erübrigen, um dem amtsschreiber auch im mundiren behülflich zu seyn1829 SammlArnsberg I 68
II
verfälschen, schönen
- wenn der schänker den wein zu mundiren sich erkühnet, soll selbiger ausgepfiffen und mit 10 thaler gebüßt werden1480? Pfalz/v.Basserm.-Jordan,Weinbau II 626
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