Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mundweck

Mundweck

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
in Franken: jährliche Abgabe eines Wecks (Brötchens) oder einer Geldsumme gleichen Wertes
zu 2Mund
  • mundweck ... solvitur von den hintersaͤssen in signum protectionis, sive der verspruch, quasi, daß fuͤr ihn der mund gebraucht ... werde
    Besold,Thes.(Nürnberg 1679) 672