Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Munizipalsache
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(Mundsühner)
(Mundtage)
mundtot
Mundvieh
Mundwalt
Mundweck
Mundzins
Munitiongeld
Munizipalien
Munizipalrecht
Munizipalsache
, f.
I
ein (Vor-)Recht, das die Stadt für sich beansprucht
- vns, auch vnsern staͤtten vnd flecken an zinsen ... auch freyheiten, rechten ... vnd andern ihren municipalsachen vnd gerechtigkeiten nichts abgehn ... lassenWürtLO. 1621 S. 737Faksimile - in Google Books
II
Verwaltungsangelegenheit, die Städte betrifft
- den provinzial ständen kann die verwaltung gewisser zweige der provinzial angelegenheiten ganz übertragen werden: ... aufsicht und theilnahme an municipal und crayss sachen1822 Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 75