Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Munizipalsache

Munizipalsache

, f.


I ein (Vor-)Recht, das die Stadt für sich beansprucht
  • vns, auch vnsern staͤtten vnd flecken an zinsen ... auch freyheiten, rechten ... vnd andern ihren municipalsachen vnd gerechtigkeiten nichts abgehn ... lassen
    WürtLO. 1621 S. 737
II Verwaltungsangelegenheit, die Städte betrifft
  • den provinzial ständen kann die verwaltung gewisser zweige der provinzial angelegenheiten ganz übertragen werden: ... aufsicht und theilnahme an municipal und crayss sachen 
    1822 Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):