Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Munnigeld

Munnigeld

, n.

Gebühr im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Munni 
  • die im kirchendorf haben von H.S. munnigelt zu fordern, desen er zufriden war ... die im oberen dorf haben auch munnigelt zu fordern
    1665 ArgauLsch. I 417