Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Murmerierung

Murmerierung

, f.

Beanstandung
  • es mag auch obg. capitul durch seinen preconen in ihrer, der kirche, guteren, pensionen, renten etc. pfenden ohn erlaubnus oder murmerirung einiger anderen, wie das gewonlig
    1. Hälfte 17. Jh. RhW. II 1 S. 90