Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Murr

Murr

, m.

Bez. für einen Gerichtsdiener in Ulm, urspr. Familienname?
  • 1553 Kleinbub,UlmLiegensch. 109
  • soll der gebüttel ... das stuck, so er von dem vnderpfand genommen ... dem geschwornen murren vberantwurten, der soll ... die gandt verruffen offentlich
    1579 Ulm/Haltaus 1376
  • sie sollen ... sich ... uff den augenschein verfuͤgen, und da solches die nachbarn mit betreffen, solche durch ihren ihnen zugeordneten diener, den murren, erfordern lassen
    1683 UlmBauO. 35
unter Ausschluss der Schreibform(en):