Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mussensohn
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(Musschwein)
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1müssen
2müssen
3müßen
Mussensohn
, m.
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Bestw. zu mutze "Vulva" (DWB. VI 2838)
ein strafbares Schimpfwort
ein strafbares Schimpfwort
vgl.
Mährensohn
- swaer dem andern miscet einen hurrensun, der ist dem vogte ainez phundes darumbe schuldik. schiltet aber er in von der cristenheit, daz ist ob er in heizzet einen zohensun oder merhensun, mussensun, ketzer, meineide ... der sol dem clager bezzern als er stat an im vindet1276 AugsbStR. Art. 54
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