Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musteil

Musteil

, m., n., Musteile, f.
Anteil an, auch (Aus-) Teilung (mnd. -teile) von Speisevorräten
I die der Frau bei Auflösung der Ehe oder am dreißigsten Tag nach dem Tod des Mannes zukommende Hälfte des vorhandenen Speisevorrats; zu Musteil gehen die Aufteilung des Speisevorrats vornehmen
II Speisevorrat allgemein