Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musteil
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Musteil
, m., n., Musteile, f.I die der Frau bei Auflösung der Ehe oder am dreißigsten Tag nach dem Tod des Mannes zukommende Hälfte des vorhandenen Speisevorrats; zu Musteil gehen die Aufteilung des Speisevorrats vornehmen
II Speisevorrat allgemein
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