Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musterkommissar
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Musterkommissar
, m.
Grdw. auch -commissarius
mit der Musterung (I) beauftragter Beamter
mit der Musterung (I) beauftragter Beamter
vgl.
Musterherr
- soll ein jeder seinen anritt bey seinen pflichten den muster-commissarien anzuzeigen ... schuldig seyn1570 Lünig,CJMilit. 58Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so offt in den zügen unnd ordnungen oder besazungen unnser mustercommissar oder der obrist zu den haubtleuten khomt, und beger würde, die fahnen ... zubesichtigen1617 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 145 Anm. 1
- articulierte instruction für die bey der kayserlichen vnd churf. pfalz Beyern armade muster- vnd vndercommissarien1623 ZDKulturg.2 4 (1875) 388 Anm. 9
- bey den vergangenen musterungen, (zu deren ordentlichen verrichtung die muster-commissarien sonderliche instruction empfangen)1664? Moser,StaatsR. 29 S. 307Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jeder mann muß sich vor den mustercommissarium persoͤnlich stellen, der ihn nach den rubriken der musterlisten befraget, ob er freywillig angeworben, gesund und zu diensten tuͤchtig ist1758 v.Justi,Staatsw. II 545Faksimile (ca. 91 KB)
- der zu musternde hat als pflichten und rechte: ... die person des mustercommissarii zu respectiren oder gestraft zu werden1771 Zincke,KriegsRGel. 43Faksimile (ca. 85 KB)