Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musterliste

Musterliste

, f.

Verzeichnis bei oder von Musterungen (I) 
  • die ursach solcher veraͤnderung jedesmahls in die m[usterlist]en ordentlich einzusetzen
    1695 SchwäbWB. VI Nachtr. 2623
  • ob ... die ehevorige abgaͤnge an mannschafft und pferd ersetzet und die allerseitige contingentien sich in dem completen mustermaͤßigen marschfertigen stand befinden? woruͤber die muster-listen ad conventum mitzubringen und vorzulegen waͤren
    1702 Moser,StaatsR. 29 S. 374
  • dass ... denen obrigkeiten zu ihrem allseitigen verhalten nebst denen musterlisten zugleich die erforderliche instructionen zuegestellet [werden]
    1714 Stolz,WehrverfTirol 248
  • die musterungen geschehen durch die kriegs-commissarien, und uͤbergiebt ein jedwedes regiment seine muster-listen, da dann vorhero beschworen werden muß, ob diejenigen, so man angegeben, auch wuͤrckliche dienste thun
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1233
  • haben die herren compagnie-commendanten die muster-listen uͤber ihre mannschafft also in ordnung zu bringen, und parat zu halten
    Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 592
  • jeder mann muß sich vor den mustercommissarium persoͤnlich stellen, der ihn nach den rubriken der musterlisten befraget, ob er freywillig angeworben, gesund und zu diensten tuͤchtig ist
    1758 v.Justi,Staatsw. II 545
  • leisten sie reis und folge und müssen zum landausschuß conveniren, wie die musterliste besaget
    1803 MainfrJb. 13 (1961) 165
unter Ausschluss der Schreibform(en):