Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mustermeister

Mustermeister

, m.

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für die Musterung (I) zuständiger Beamter
  • sol darin [militärisches Aufgebot] durch unns haubtleut, musstermaister, und andere embter nach rat und gelegenheit ainer yeden ermanung und aufpot gegeben ... werden
    1511 v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 185
  • dieselbigen hauptmann, muster- oder zahlmeister ... gnugsamlich quittiren soll
    1522 RAbsch. II 245
  • wollen wir unserem obristen zeugmaister, verwalter des arsenals und der armada, muster- und proviant-, auch schiffmeister ... verkünden
    1556 Fellner-Kretschmayr II 279
  • ueber alle geldämter ...auch die musterungen soll ein veedor oder general-commissarius geordnet werden ... sollen alle andern zahl- und mustermeister auf ihn gewiesen werden
    1597 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 257
  • alle unsere mustermeister, musterschreiber, pauzalmeister, pauschreiber
    1610/11 Fellner-Kretschmayr II 399
unter Ausschluss der Schreibform(en):