Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mustermeister
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Musterherr
Musterkommissar
Musterliste
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, m.
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für die Musterung (I) zuständiger Beamter
vgl.
Musterherr,
Musterkommissar
- sol darin [militärisches Aufgebot] durch unns haubtleut, musstermaister, und andere embter nach rat und gelegenheit ainer yeden ermanung und aufpot gegeben ... werden1511 v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 185
- dieselbigen hauptmann, muster- oder zahlmeister ... gnugsamlich quittiren soll1522 RAbsch. II 245Faksimile (ca. 118 KB)
- wollen wir unserem obristen zeugmaister, verwalter des arsenals und der armada, muster- und proviant-, auch schiffmeister ... verkünden1556 Fellner-Kretschmayr II 279Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ueber alle geldämter ...auch die musterungen soll ein veedor oder general-commissarius geordnet werden ... sollen alle andern zahl- und mustermeister auf ihn gewiesen werden1597 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 257
- alle unsere mustermeister, musterschreiber, pauzalmeister, pauschreiber1610/11 Fellner-Kretschmayr II 399Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"