Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musteroffizier

Musteroffizier

, m.

wie Musterkommissar 
  • notwendigkeit einer guten administration des entliehenen geldes: am besten geschähe dies durch einen vom kaiser bestellten veedor major, dem alle kassenbeamten, desg. musterofficiere ratione directionis unterworfen [sind]
    1598 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 230
  • sollen ... commissarien oder musterofficier ... an die ort, dahin die zahlung gemeint, deputiert ... werden
    1608/12 Fellner-Kretschmayr II 396