Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musteroffizier
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, m.
wie Musterkommissar
- notwendigkeit einer guten administration des entliehenen geldes: am besten geschähe dies durch einen vom kaiser bestellten veedor major, dem alle kassenbeamten, desg. musterofficiere ratione directionis unterworfen [sind]1598 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 230
- sollen ... commissarien oder musterofficier ... an die ort, dahin die zahlung gemeint, deputiert ... werden1608/12 Fellner-Kretschmayr II 396Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"