Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musterrodel
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, m.
wie Musterrolle (I)
- die erben der gestorbenen [Soldaten] sollen für den ganzen monat bezahlt und die kranken auch in die musterrödel aufgenommen werden1558 SchweizId. VI 610Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- dem landtschreiber soll für seine mühe der muster-rödlen 2 ℔ ... jährlich endtrichtet werden1734 Niedersimmental 177Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"