Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Musterrodel

Musterrodel

, m.

wie Musterrolle (I) 
  • die erben der gestorbenen [Soldaten] sollen für den ganzen monat bezahlt und die kranken auch in die musterrödel aufgenommen werden
    1558 SchweizId. VI 610
  • dem landtschreiber soll für seine mühe der muster-rödlen 2 ℔ ... jährlich endtrichtet werden
    1734 Niedersimmental 177